Dienstag, 12. Februar 2013

Angestoßen

durch einen Beitrag von bootsmann möchte ich heute mal ein paar fiktive Beispiele in den Raum stellen:

Mal angenommen, ein Schlaganfall (Herzinfarkt, Unfall) erwischt Dich von jetzt auf gleich eiskalt und Du kannst Dich in Wort und Schrift nicht mehr äußern. Musst aber unfallmäßig oder sonstwie versorgt oder operiert werden. Wie hast Du dann vorgesorgt?
Du glaubst, dass Deine Eltern (Kinder, Enkel, Geschwister, Freunde, Nachbarn) schon alles richten werden?

Angenommen, Du vergißt nach dem Kochen immer mal wieder Deinen E-Herd abzustellen. Vielleicht bist Du nach draußen gegangen oder eingeschlafen - und die Nachbarn rufen die Polizei oder Feuerwehr, weil es im Treppenhaus nach Qualm riecht?
Das zieht nichts nach sich. Glaubst Du?

Angenommen, Du bist vermögend, gehst zur Bank, hebst eine große Summe Geld ab, steckst es ein - nur nicht in die Tasche oder Brieftasche, sondern versehentlich daneben. Und das passiert Dir vielleicht mehrmals, weil Dein Mantel/Jacke zusätzlich zur Manteltasche auch Eingriffe ohne Taschenfutter hat.
Nicht so schlimm? Die Angestellten der Bank machen Dich schon drauf aufmerksam?

Oder: Du bist nicht unvermögend, kannst das, was auf Deinen Konten liegt, im Leben nicht allein ausgeben, Deshalb lässt Du ab und zu mal eine kleine oder auch größere Summe Geld Deinen jungen Nachbarn zukommen, die, im Gegensatz zu Deinen Erben, jederzeit für Dich da sind und helfen, wo sie nur können. Du willst ihnen damit eine Freude machen, weil sie finanziell nicht so gut betucht sind. Und Du hast ja genug.

Mit Deinem Geld kannst Du machen, was Du willst. Meinst Du?

Du möchtest, nach einem schweren Unfall auf gar keinen Fall den Rest Deines Daseins an einer Maschine hängen, die Deine körperliche Hülle am Leben erhält...

Fangen wir mal mit der Krankenversorgung an: Die Ärzte müssen operieren, benötigen ein OK von Dir, Du bist dazu aber nicht in der Lage.
Nun glaubst Du: Ich bin seit ewigen Zeiten verheiratet - mein Ehepartner wird schon unterschreiben. Oder die Kinder. Oder Eltern.
Pustekuchen. Keiner von denen darf das.
Der Gesetzgeber sagt, dass Du in dem Moment "anderweitig eingeschränkt" bist und einen Betreuer "nach §1896" benötigst.
Ist Dein Partner geistig noch "gut drauf" und vor allem, sofort griffbereit(!), dann dürfte es keine Probleme geben. Er wird zum Betreuer in den zur Zeit wichtigen Bereichen bestellt und wird dafür sorgen, dass alles getan wird, damit es Dir wieder gut geht. Ähnlich ist es mit Kindern, Eltern, anderen Verwandten. Vorausgesetzt natürlich, sie meines es wirklich gut mit Dir.
Aaaber... - es kann auch ganz anders gehen. Verwandte oder Freunde sind so schnell nicht auszumachen - Eile ist geboten - und in einem Eilverfahren wird Dir ein Betreuer übergestülpt, der Dich und Deine Bedürfnisse überhaupt nicht kennt. Von jetzt auf gleich übernimmt diese fremde Person für Dich die Gesundheitssorge. Vielleicht noch die Vermögenssorge (hat somit nicht nur Einblick in Deine sämtlichen Konten, sondern verfügt auch darüber). Und vielleicht noch die Aufenthaltsbestimmung (im Krankenhaus wird gesagt, Du kannst nicht mehr nach Hause, weil Du ein Pflegefall bist - und der Betreuer "kümmert" sich um einen entsprechenden Heimplatz für Dich, löst eventuell - natürlich mit gerichtlichem Beschluss - Deine Wohnung auf.)

Nun zum Punkt "Herd-abstellen": Deine Nachbarn haben Angst um ihr Hab und Gut oder gar Leben. Schließlich kann auch ihre Bleibe abbrennen, wenn es durch Deinen nicht-abgeschalteten-Herd zu einem Brand kommt.
Da ist man schnell eingestuft in die Gruppe "psychisch krank oder anderweitig eingeschränkt". Und dann... siehe oben.

Weiter gehts mit "Geld verlieren": Einer der Bankmenschen bekommt dieses "häufige" Geldverlieren mit. Er informiert die Behörde, weil er es gut mit dem "tüdeligen Menschen meint, der alles verliert". Und dann? Siehe oben.

Und nun zum "Geld verschenken": Deinen Erben ist es ein Dorn im Auge, wie Du das Erbe schmälerst. Jemand, der sich so verhält wie Du, kann ja nicht ganz richtig sein...
Und dann? Ebenfalls: Siehe oben.

Aber wie kann man sich ausreichend schützen, damit einem kein Betreuer übergestülpt wird, den man nicht kennt oder keinesfalls ausgeliefert sein möchte?
Was kann man tun, damit der Partner/Nachbar/Enkel oder die sonstwie von Dir ins Auge gefaßte Person im Falle einer lebensrettenden Krankenhausversorgung die gesetzliche Vertretung für Dich übernehmen kann?

In allen möglichen Behörden, caritativen Einrichtungen und auch im Internet findet man Vordrucke, die für eine Rundumabsicherung nötig sind. Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht.
Hast Du eine Person in Deinem Umfeld, der Du bedingungslos vertrauen kannst, dann bietet sich vielleicht auch ein Notartermin zwecks Ausstellung einer Generalvollmacht an.

Egal, für was Du Dich entscheidest... Wichtig ist, dass Du was tust! Und Dir bewußt machst: Auch mich kann es jederzeit treffen! Das Alter spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Man kann garnicht deutlich genug machen:
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind heute genauso wichtig wie ein Bankkonto!

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