Donnerstag, 9. Februar 2017

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG)

Sterben in der Holzklasse
Eine Information mit dieser Überschrift lag heute in meinem Email-Fach.
Ich bekomme, obwohl ich nicht mehr arbeite, immer noch die Infos von Verbänden und Vereinen.

Nachfolgend zitiere ich einen Text aus einer Mail, in der es darum geht, welche Nachteile Pflegeheime und Krankenhäuser erfahren, seit das neue Hospiz- und Palliativ-Gesetz (HPG) in Kraft getreten ist.

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG)
Wir alle wissen nicht, ob wir vielleicht nicht irgendwann einmal zwangsläufig (weil Angehörige überfordert sind z. B.) in einem Pflegeheim landen.
Fakt ist jedenfalls: Ins Pflegeheim oder Krankenhaus kann JEDER.
Ins stationäre Hospiz hingegen nicht.
Ins Hospiz kommt nur, wer unheilbar krank ist. Mit anderen Worten: Im Sterben liegende alte Menschen die kein Krebsleiden, Aids oder ähnliches haben, haben keinen Anspruch auf Aufnahme im Hospiz.

Nun ist es soweit! Seit dem 1. Januar 2017 sind Sie zur Umsetzung des neuen Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland angehalten.

Was noch mancherorts ein Grund zum Jubeln ist, weil es als gesetzgeberische Weiche für eine allumfängliche Verbesserung der Versorgung Sterbender gedacht ist, wird sich bei genauere Betrachtung leider als bitterer Schlag ins Gesicht für 353.000 Menschen entpuppen.

Wenn Sie als Pflegekraft in einem deutschen Pflegeheim oder Krankenhaus tätig sind, sind Sie nun eine der Benachteiligten.

Und nicht nur Sie. Auch Ihre schwerkranken und sterbenden Bewohner und Patienten sind leider die hilflosen Verlierer des neuen Gesetzes aus Berlin.

Denn auch wenn der Kabinettsbeschluss zunächst einmal vielversprechend klang – es wird mehr Geld für die Pflege und Begleitung von unheilbar Kranken bereitgestellt, ein Leistungsanspruch auf Palliativversorgung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen und Sterbebegleitung ausdrücklich zum Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung gemacht – werden Sie und Ihre Patienten leider leer ausgehen!

Und schlimmer noch:

Die Vorzüge und Verbesserungen des neuen Hospiz- und Palliativgesetzes werden gar nicht bis zu Ihnen durchdringen.

Dabei sind ausdrücklich Pflegeheime seit dem 01.01.2017 angehalten:

eine pflegerische Sterbebegleitung sowie
palliative Betreuungsangebote zu installieren
eigene Kooperationsverträge mit Ärzten abzuschließen
und zudem eine umfassende Planungsgrundlage für die letzte Lebensphase eines Menschen zu entwickeln.

Wo Hospize und ambulante Pflegedienste aber eine 4-mal so große Finanz­spritze für Personal und Sachkosten erhalten, müssen Sie als Mitarbeiter in stationären Pflegeeinrichtungen mit der Hälfte an Fachkräften und der bisherigen finanziellen Unterstützung auskommen, wie die nüchternen Zahlen schnell deutlich machen:

Bezuschusster Tagessatz von Krankenkassen:

in Hospizen: 261 Euro
in Pflegeheimen: maximal 54 Euro

Personalausstattung:

in Hospizen: Personalschlüssel 1:1
in Pflegeheimen: Personalschlüssel 1: bis zu 2,80 bei Pflegestufe 3

Diese Nachteile der gesetzlichen Umsetzung treffen Sie dafür mit voller Wucht:

Statt ebenfalls eine finanzielle und strukturelle Unterstützung in Ihrem tagtäglichen Umgang mit Sterbenden zu erhalten, werden Sie in stationären Pflegeeinrichtungen nun ausschließlich mit neuen Vorschriften, Mehraufgaben, geringerer Personalausstattung und gesteigerten Anforderungen abgespeist.

Ihre eh schon knapp bemessene Zeit für palliative Pflege am Bewohner verringert sich durch den anstehenden bürokratischen Mehraufwand signifikant.

Eine Schwäche des Gesetzes, ausgetragen auf Ihrem und dem Rücken Hunderttausender Schwerkranker und Sterbender? Nicht mit uns!


Während die Politik mit dem neuen Palliativ- und Hospizgesetz alleine Hospizen und ambulanten Hospizdiensten Unterstützung gewährt – und ein „Zwei-Klassen-Sterben“ so billigend in Kauf nimmt – sind wir der Meinung:

„Ganz gleich, wo ein Mensch in Deutschland stirbt – er
verdient durch optimale Palliativpflege die bestmögliche
Lebensqualität bis zur letzten Sekunde!“

Und wenn nachweislich ca. 90 % der Menschen in Deutschland in Kranken­häusern und Pflegeheimen sterben, dürfen wir dort das Pflegepersonal nicht einfach kaltblütig im Stich lassen.

Quelle: PPM - PRO PflegeManagement

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