schlafmuetze - 2015/03/15 22:18

Hallo Widder49

Nö, ein solche Situation muß wohl niemand hinnehmen. Und da sehe ich auch das Heim in der Pflicht.
Ich sehe auch nicht, dass es eine "soziale" Einstellung ist, wenn man ein solches Verhalten ohne Murren hinnimmt.
Ist das durchsuchen der Zimmer nach Wertsachen und deren Mitnahme nicht eine Straftat? Die muß doch keiner dulden.
Eine andere Sache ist die Körperhygiene.
Dafür gibt es doch bestimmt (wir leben in Deutschland) Bestimmungen, oder nicht?
Grüßli zum Wochenstart :-)

widder49 - 2015/03/16 11:11

Nur zum Thema

Körperhygiene... Niemand darf gezwungen werden. Das ist Misshandlung. Und es gibt Leute, da kommt man weder mit Validation noch mit Spiegeln ran. Und wenn doch, dann dauert es oftmals Wochen oder gar Monate, wo man vielleicht ganz, ganz kleine Schritte schafft. Was aber nicht bedeutet, dass es ab dann regelmäßig so weiter geht. Man fängt immer, immer wieder von vorne an.

Im Normalfall wäre das Durchsuchen der Zimmer nach Wertsachen natürlich eine Straftat. Aber Leute, die keine Rechtsgeschäfte mehr abschließen können, weil sie dement sind oder Korsakow-Syndrom haben - die nicht verstehen, dass sie etwas Unrechtes tun... Wie will man diese Leute "drankriegen"?

Dulden muss natürlich Niemand, dass ihm etwas durch Mitbewohner weggenommen wird. Aber was ist dann die Konsequenz? Und woher will man wissen, dass nicht die eigenen Angehörigen auch zu denen gehören, die nachts durch die Zimmer laufen, räumen und mitnehmen?

Ich behaupte mal, dass es kein Seniorenheim gibt, welches so übersichtlich ist, dass man auch nachts jeden Bewohner im Auge hat.
Das funktioniert nur mit Wegsperren.
Ganz davon abgesehen, dass auch das strengstens verboten ist. Will man das? Möchte ich selbst mal eingesperrt werden, nur weil ich nachts einen gewissen Bewegungsdrang habe und anschließend mein Bett suchen muss?
LG
schlafmuetze - 2015/03/16 22:11

Hallo Widder 49 :-)

Deine Fragestellung ist nicht präzise genug für eine Antwort.
Erst einmal geht es überhaupt nicht ums "drankriegen", sondern darum, dass ein Pflegeheim natürlich verpflichtet ist, seine Bewohner zu schützen.
Betrifft es mich - soll heißen, ich bin Bewohner in besagtem Pflegeheim - so habe ich ein Recht auf Unversehrtheit meiner Person und auch meiner Sachen.
Bin ich noch Herr meiner Sinne und würde das Durchsuchen bemerken, könnte ich nach Hilfe klingeln. Bekomme ich nichts mehr davon mit, ja dann ... bekomme ich eben nichts mit und es ist mir vermutlich egal.
Meine Freundin, die in einem Pflegeheim lebt (weil sie an MS leidet) läßt sich Nachts einschließen. Ganz bewußt. Bewohner, die dement sind, bewohnen in dem Haus die oberen Etagen.
Ich weiß, dass dort im Haus nur eine Nachtwache die Runden dreht (4 Stationen). Ziemlich wenig und diese Person hat alle Hände voll zu tun.
Was die Körperhygiene betrifft: Ich kann mir nicht vorstellen, dass kranke Menschen in einem Pflegeheim "verlottern" dürfen und dass selbst ein richterlicher Beschluß keine Ausnahmen zuläßt. Wer haftet denn, wenn der Mensch Druckgeschwüre bekommt oder krank wird, weil niemand sich um seine Hygiene kümmert.
Grüßli :-)
widder49 - 2015/03/17 00:15

Hallo

liebe Schlafmütze!
Ich arbeite in einem sogenannten "geschützten Bereich". Und auf meiner Station sind fast ausschließlich Bewohner mit schwerer bis schwerster Demenz und zur Zeit eine Person mit Korsakow-Syndrom. Der Verlauf ist ja Demenz-ähnlich.
Leute mit leichter Demenz oder Leute, die anderweitig Pflege benötigen, sind auf den 4 anderen Stationen untergebracht. Wobei es da natürlich auch Bewohner gibt, die mehr oder weniger schwer dement sind und in die Zimmer der Mitbewohner gehen. Wer noch voll geschäftsfähig ist, hat in unserem Haus einen Schlüssel für sein Zimmer oder das Appartement und kann selbst bestimmen, ob er sich einschließt oder nicht.

Dauerhaft Bettlägerige gibt es auf meiner Station nicht. Diejenigen, die zeitweise im Bett liegen, werden mindestens einmal täglich aus dem Bett geholt und mobilisiert.
Dekubitus auf meiner Station gibt es nicht - den bringen unsere Bewohner sich aber immer wieder aus den Krankenhäusern mit. Leider. Den MRSA leider auch immer öfter.

Bei mir ist eine Nachtwache für 24 Bewohner zuständig. 2 weitere Nachtwachen laufen über je 2 der anderen Stationen.

Bis jetzt ist auch noch keiner krank geworden, weil er sich nicht waschen ließ. Denn wir sprechen diese Kandidaten morgens, mittags, nachmittags, abends... immer, immer wieder vorsichtig darauf an und versuchen es validierend, aber auch spiegelnd. Das Pflegepersonal, aber auch die Betreuung sitzen da in einem Boot. Kümmern tun sich alle - nur das Zulassen fällt manchen Leuten schwer.
Würde sich Ungeziefer einnisten oder würden wir Juckreiz und dadurch verursachte Hautschädigugen feststellen, dann müssten wir den Vormundschaftsrichter dazurufen. Der Kelch ist bis heute - zum Glück - an uns vorbeigegangen.
LG

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