Liebe Gisela, sehr spät kommentiere ich auch Deinen Beitrag.
Als ich in Holland lebte, war der Vater meines Lebensgefährten in einem Zustand, der die Einweisung in ein Pflegeheim erforderlich gemacht hat.
Er war ein netter, gepflegter Mann, der Seiten seines Wesens hervorgebracht hat, mit denen niemand in der Familie jemals gerechnet hätte.
Kurzum - er wanderte durch die Zimmer, er legte sich in jedes freie Bett, soferne der richtige Patient nicht anwesend war, er nahm alles was ihm in die Finger kam mit und legte es vorsorglich in ein Nachtkästchen, das aber nicht ihm gehörte.
Es war für "uns" Angehörige jedes mal peinlich ins Heim zu kommen und zu hören, was er wieder angestellt hatte - obwohl er ja nix dafür konnte. Einzig die Körperpflege hat er geduldet, aber auch nur mit Zureden....und Zureden....und Zureden.
Zwangsmaßnahmen wurden keine ergriffen, man (die Heimleitung) übte sich in Geduld und wir zwangsläufig auch.
Die Frage ist - die Menschen sind geschützt und dürfen rechtlich zu nichts gezwungen werden, wie aber den anderen den Aufenthalt nicht vermiesen? Eine Station mit "nur" Demenzkranken und die noch vorsorglich "geschlossen", wäre der Idealfall. Ich denke, in dem Moment, wo der Patient nicht mal seine Angehörigen erkennt, sei ihm die Zwangsbeglückung zur Hygiene zumutbar (auch ohne richterlichen Beschluss)
Nicht die Heimleitung ist hier gefragt, sondern die Politik, die Gesetze dahingehend revidieren müssten, damit der Aufenthalt in diesen Obsorgestationen für ALLE annehmbar ist und bleibt.
Als ich in Holland lebte, war der Vater meines Lebensgefährten in einem Zustand, der die Einweisung in ein Pflegeheim erforderlich gemacht hat.
Er war ein netter, gepflegter Mann, der Seiten seines Wesens hervorgebracht hat, mit denen niemand in der Familie jemals gerechnet hätte.
Kurzum - er wanderte durch die Zimmer, er legte sich in jedes freie Bett, soferne der richtige Patient nicht anwesend war, er nahm alles was ihm in die Finger kam mit und legte es vorsorglich in ein Nachtkästchen, das aber nicht ihm gehörte.
Es war für "uns" Angehörige jedes mal peinlich ins Heim zu kommen und zu hören, was er wieder angestellt hatte - obwohl er ja nix dafür konnte. Einzig die Körperpflege hat er geduldet, aber auch nur mit Zureden....und Zureden....und Zureden.
Zwangsmaßnahmen wurden keine ergriffen, man (die Heimleitung) übte sich in Geduld und wir zwangsläufig auch.
Die Frage ist - die Menschen sind geschützt und dürfen rechtlich zu nichts gezwungen werden, wie aber den anderen den Aufenthalt nicht vermiesen? Eine Station mit "nur" Demenzkranken und die noch vorsorglich "geschlossen", wäre der Idealfall. Ich denke, in dem Moment, wo der Patient nicht mal seine Angehörigen erkennt, sei ihm die Zwangsbeglückung zur Hygiene zumutbar (auch ohne richterlichen Beschluss)
Nicht die Heimleitung ist hier gefragt, sondern die Politik, die Gesetze dahingehend revidieren müssten, damit der Aufenthalt in diesen Obsorgestationen für ALLE annehmbar ist und bleibt.
Liebe Grüße
Elisabetta