Freitag, 13. März 2015

Mal angenommen...

Ihr/Eure Eltern/Geschwister müssen als Pflegefall in ein Seniorenheim.

Wie jeder von Euch weiß, ist schnell ein Vermögen ausgegeben und nur sehr wenige Leute haben eine so hohe Rente, dass sie keinem Amt zur Last fallen.

Mal angenommen, das Geld ist alle. Das Amt kommt für die Kosten im Seniorenheim auf.
Mal angenommen, in dem Haus gibt es noch Doppelzimmer. Das eine Bett bekommt Ihr/Eure Mutter/Vater/Euer Bruder/Schwester, das andere Bett eine Person, welche die letzten Jahre seines Lebens auf der Straße als Obdach-/Wohnungsloser verbracht hat.
Diese Person verweigert die Körperpflege. Tagelang. Und die Person ist inkontinent.
Gerüche sind nicht mehr vermeidbar.
Nun ist diese Person noch etwas mobil, kann aufstehen und laufen. Und geht von einem Zimmer in das nächste, auf der Suche nach Verwertbarem. Das kann was zu Naschen sein, aber auch Geld, Schmuck, Kleidung, Andenken. Rechtsempfinden? Hat diese Person schon lange nicht mehr.

Seid Ihr tatsächlich alle so sozial eingestellt, dass Ihr all das ohne Murren hinnehmen würdet?
Oder glaubt Ihr, dass Ihr/Eure Familie niemals in eine solche Situation kommen kann?

Ein Beitrag, den ich heute über Bettler und Geben las, veranlasst mich, dieses zu schreiben. Ich weiß, wovon ich schreibe, arbeite ich doch in einem sogenannten "geschützten Bereich". Eine Station, wo Menschen mit Weglauftendenz leben, die einen vorübergehenden "richterlichen Einschluß" haben. Mit anderen Worten: Für diejenigen, die sich in Gefahr begeben, wenn sie die Obhut verlassen, ist eine Technik installiert, welche die Eingangstür verschließt.
Und auf meiner Station sind vorübergehend oder längerfristig auch mal Leute untergebracht, die auf der Straße gelebt haben. Die genau DAS von mir geschilderte Verhalten an den Tag legen.

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kelly (Gast) - 2015/03/14 07:09

bestimmt würde ich den zustand nicht ohne klagen hinnehmen.
moin gisela,
als angehörige habe ich bereits einiges erlebt, als betroffene im krankenhaus furchtbares.
die toleranzschwelle ist im krankheitsfall sehr anfällig, ebenso die sorge von angehörigen wenn wie im angenommenen fall, dinge verschwinden oder schlimmer noch, jemand nie gelernt hat rücksicht auf eine privatsphäre zu nehmen.
es ist aufgabe der leitung einer station diese situationen zu vermeiden oder nur kurzfristig zu dulden.
das gemeinsame essen hab ich sofort aufgegeben weil der ekel den hunger verdrängte. das krankheitsbild der demenz ist zu vielfältig um von mir ein klares ja oder nein zum zusammenleben zu akzeptieren, es kommt auf die *chemie* an...
persönlich wünsche ich mir, niemals meine gutmütigkeit mit dickfelligkeit zu verwechseln, nach einer notwendigen explosion meinerseits in einem 5bettzimmer im krkh., flüsterte eine bekannte:
so kenne ich dich nicht!
hoffentlich bleibt mein verstand mir erhalten!
lg kelly

widder49 - 2015/03/16 11:00

Solche Situationen

versuchen wir krampfhaft zu vermeiden. Nur - sage mal "Nein" wenn ein Notfall aufgenommen werden muss. Da steht das Haus irgendwann negativ in der Presse und wird zerrissen.
Das Personal muss dann versuchen, das Beste draus zu machen.
LG
schlafmuetze - 2015/03/15 22:18

Hallo Widder49

Nö, ein solche Situation muß wohl niemand hinnehmen. Und da sehe ich auch das Heim in der Pflicht.
Ich sehe auch nicht, dass es eine "soziale" Einstellung ist, wenn man ein solches Verhalten ohne Murren hinnimmt.
Ist das durchsuchen der Zimmer nach Wertsachen und deren Mitnahme nicht eine Straftat? Die muß doch keiner dulden.
Eine andere Sache ist die Körperhygiene.
Dafür gibt es doch bestimmt (wir leben in Deutschland) Bestimmungen, oder nicht?
Grüßli zum Wochenstart :-)

widder49 - 2015/03/16 11:11

Nur zum Thema

Körperhygiene... Niemand darf gezwungen werden. Das ist Misshandlung. Und es gibt Leute, da kommt man weder mit Validation noch mit Spiegeln ran. Und wenn doch, dann dauert es oftmals Wochen oder gar Monate, wo man vielleicht ganz, ganz kleine Schritte schafft. Was aber nicht bedeutet, dass es ab dann regelmäßig so weiter geht. Man fängt immer, immer wieder von vorne an.

Im Normalfall wäre das Durchsuchen der Zimmer nach Wertsachen natürlich eine Straftat. Aber Leute, die keine Rechtsgeschäfte mehr abschließen können, weil sie dement sind oder Korsakow-Syndrom haben - die nicht verstehen, dass sie etwas Unrechtes tun... Wie will man diese Leute "drankriegen"?

Dulden muss natürlich Niemand, dass ihm etwas durch Mitbewohner weggenommen wird. Aber was ist dann die Konsequenz? Und woher will man wissen, dass nicht die eigenen Angehörigen auch zu denen gehören, die nachts durch die Zimmer laufen, räumen und mitnehmen?

Ich behaupte mal, dass es kein Seniorenheim gibt, welches so übersichtlich ist, dass man auch nachts jeden Bewohner im Auge hat.
Das funktioniert nur mit Wegsperren.
Ganz davon abgesehen, dass auch das strengstens verboten ist. Will man das? Möchte ich selbst mal eingesperrt werden, nur weil ich nachts einen gewissen Bewegungsdrang habe und anschließend mein Bett suchen muss?
LG
schlafmuetze - 2015/03/16 22:11

Hallo Widder 49 :-)

Deine Fragestellung ist nicht präzise genug für eine Antwort.
Erst einmal geht es überhaupt nicht ums "drankriegen", sondern darum, dass ein Pflegeheim natürlich verpflichtet ist, seine Bewohner zu schützen.
Betrifft es mich - soll heißen, ich bin Bewohner in besagtem Pflegeheim - so habe ich ein Recht auf Unversehrtheit meiner Person und auch meiner Sachen.
Bin ich noch Herr meiner Sinne und würde das Durchsuchen bemerken, könnte ich nach Hilfe klingeln. Bekomme ich nichts mehr davon mit, ja dann ... bekomme ich eben nichts mit und es ist mir vermutlich egal.
Meine Freundin, die in einem Pflegeheim lebt (weil sie an MS leidet) läßt sich Nachts einschließen. Ganz bewußt. Bewohner, die dement sind, bewohnen in dem Haus die oberen Etagen.
Ich weiß, dass dort im Haus nur eine Nachtwache die Runden dreht (4 Stationen). Ziemlich wenig und diese Person hat alle Hände voll zu tun.
Was die Körperhygiene betrifft: Ich kann mir nicht vorstellen, dass kranke Menschen in einem Pflegeheim "verlottern" dürfen und dass selbst ein richterlicher Beschluß keine Ausnahmen zuläßt. Wer haftet denn, wenn der Mensch Druckgeschwüre bekommt oder krank wird, weil niemand sich um seine Hygiene kümmert.
Grüßli :-)
widder49 - 2015/03/17 00:15

Hallo

liebe Schlafmütze!
Ich arbeite in einem sogenannten "geschützten Bereich". Und auf meiner Station sind fast ausschließlich Bewohner mit schwerer bis schwerster Demenz und zur Zeit eine Person mit Korsakow-Syndrom. Der Verlauf ist ja Demenz-ähnlich.
Leute mit leichter Demenz oder Leute, die anderweitig Pflege benötigen, sind auf den 4 anderen Stationen untergebracht. Wobei es da natürlich auch Bewohner gibt, die mehr oder weniger schwer dement sind und in die Zimmer der Mitbewohner gehen. Wer noch voll geschäftsfähig ist, hat in unserem Haus einen Schlüssel für sein Zimmer oder das Appartement und kann selbst bestimmen, ob er sich einschließt oder nicht.

Dauerhaft Bettlägerige gibt es auf meiner Station nicht. Diejenigen, die zeitweise im Bett liegen, werden mindestens einmal täglich aus dem Bett geholt und mobilisiert.
Dekubitus auf meiner Station gibt es nicht - den bringen unsere Bewohner sich aber immer wieder aus den Krankenhäusern mit. Leider. Den MRSA leider auch immer öfter.

Bei mir ist eine Nachtwache für 24 Bewohner zuständig. 2 weitere Nachtwachen laufen über je 2 der anderen Stationen.

Bis jetzt ist auch noch keiner krank geworden, weil er sich nicht waschen ließ. Denn wir sprechen diese Kandidaten morgens, mittags, nachmittags, abends... immer, immer wieder vorsichtig darauf an und versuchen es validierend, aber auch spiegelnd. Das Pflegepersonal, aber auch die Betreuung sitzen da in einem Boot. Kümmern tun sich alle - nur das Zulassen fällt manchen Leuten schwer.
Würde sich Ungeziefer einnisten oder würden wir Juckreiz und dadurch verursachte Hautschädigugen feststellen, dann müssten wir den Vormundschaftsrichter dazurufen. Der Kelch ist bis heute - zum Glück - an uns vorbeigegangen.
LG
Elisabetta1 - 2015/03/20 16:19

Liebe Gisela, sehr spät kommentiere ich auch Deinen Beitrag.
Als ich in Holland lebte, war der Vater meines Lebensgefährten in einem Zustand, der die Einweisung in ein Pflegeheim erforderlich gemacht hat.
Er war ein netter, gepflegter Mann, der Seiten seines Wesens hervorgebracht hat, mit denen niemand in der Familie jemals gerechnet hätte.
Kurzum - er wanderte durch die Zimmer, er legte sich in jedes freie Bett, soferne der richtige Patient nicht anwesend war, er nahm alles was ihm in die Finger kam mit und legte es vorsorglich in ein Nachtkästchen, das aber nicht ihm gehörte.
Es war für "uns" Angehörige jedes mal peinlich ins Heim zu kommen und zu hören, was er wieder angestellt hatte - obwohl er ja nix dafür konnte. Einzig die Körperpflege hat er geduldet, aber auch nur mit Zureden....und Zureden....und Zureden.
Zwangsmaßnahmen wurden keine ergriffen, man (die Heimleitung) übte sich in Geduld und wir zwangsläufig auch.

Die Frage ist - die Menschen sind geschützt und dürfen rechtlich zu nichts gezwungen werden, wie aber den anderen den Aufenthalt nicht vermiesen? Eine Station mit "nur" Demenzkranken und die noch vorsorglich "geschlossen", wäre der Idealfall. Ich denke, in dem Moment, wo der Patient nicht mal seine Angehörigen erkennt, sei ihm die Zwangsbeglückung zur Hygiene zumutbar (auch ohne richterlichen Beschluss)

Nicht die Heimleitung ist hier gefragt, sondern die Politik, die Gesetze dahingehend revidieren müssten, damit der Aufenthalt in diesen Obsorgestationen für ALLE annehmbar ist und bleibt.

Liebe Grüße
Elisabetta

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